Finanzordnung

  1. Über Einnahmen und Ausgaben des Vereins wird vom Schatzmeister exakt Buch geführt.
  2. Entsprechend der Satzung wird die Buchführung jährlich von zwei Kassenprüfern geprüft.
  3. Die Finanzabrechnung erfolgt für das ablaufende Beitragsjahr durch den Schatzmeister
    vor der Mitgliederversammlung.
  4. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung auf Grundlage des
    Finanzberichtes des abgelaufenen Jahres und der Einnahmen/Ausgaben-Kalkulation des
    kommenden Jahres beschlossen und in der Höhe so festgelegt, daß im kommenden Jahr
    die Kosten des Vereins gedeckt sind.
  5. Der Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern bis Ende des 1.Monats im 1. Quartal
    der Halbjahresbeitrag bis Ende des 1.Monats im 1. Quartal und Ende des 7. Monats im 3.
    Quartal des Beitragjahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
  6. Der Verein bemüht sich, alle nötigen Anträge zu stellen, um finanzielle Zuschüsse, die
    dem Zweck des Vereins dienen, zu erhalten.
  7. Zuschüsse der Stadt (Stadt- und Bäderamt) und/oder SSVB werden nur für den Zweck
    ausgegeben, für den sie angewiesen wurden.
  8. Zuwendungen an Mitglieder aus Anlass von Jubiläen und Ehrungen sind bis zu 15.- € pro
    Jahr und Mitglied gestattet.
  9. Spenden an den Verein werden über die Spendenquittung vom Verein
    entgegengenommen.
  10. Der Verein plant die Einnahmen und Ausgaben so, daß die Bescheinigung der
    Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gesichert ist.
    Bestätigt auf der Jahres-Mitgliederversammlung am 17.12 1992
    1.Änderung anlässlich der Mitgliederversammlung am 14.12.2006