Zur Wahl des Vorstandes und Vorsitzenden der Volleyball-Sportgemeinschaft Leipzig-Nord e.V
- Allgemeine Richtlinien
- Inhalte der Wahlordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Der Vorstand und der Vorsitzende werden im abstand von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Gewählt werden kann jedes Mitglied der Volleyball-Sportgemeinschaft, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Zum Vorsitzenden darf höchstens vier Wahlperioden in Folge derselbe Sportfreund gewählt werden.
- Die Wahl wird von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt, der aus zwei Mitgliedern besteht, die vom Vorstand benannt werden.
- Über Ablauf und Ergebnisse der Wahl ist vom Wahlvorstand ein Protokoll zu führen.
- Aufstellen der Kandidatenliste
- Jedes Mitglied der Volleyball-Sportgemeinschaft darf Vorschläge für Kandidatenbringen.
- Alle Vorschläge werden durch den Wahlvorstand gesammelt. Nach Feststellung der Bereitschaft zur Kandidatur der zu Wahl vorgeschlagenen Sportfreunde wird die Kandidatenliste aufgestellt.
- Wahldurchführung
- Anlässlich der Mitgliederversammlung erhält jedes Mitglied eine Kandidatenliste. Jeder Sportfreund kennzeichnet auf seiner Liste vier für ihn in Frage kommende Vorstandsmitglieder.
- Die vier Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählte Vorstandsmitglieder.
- Bei gleicher Stimmenzahl kommt es zur Entscheidung zwischen diesen Kandidaten
- Wahl des Vorsitzenden
- Die vier gewählten Vorstandsmitglieder bzw -falls Absatz1.4 angewendet werden muß – nur drei Vorstandsmitglieder, sind Kandidaten für die Wahl des Vorsitzenden.
- Jedes Mitglied gibt seine Stimme einem Kandidaten.
- Zur Wahl des Vorsitzendender Volleyball-Sportgemeinschaft sind 50% der Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich.
- Werden 50% der Stimmen im ersten Wahlgang nicht erreicht, kommt es zur Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen.
- Endet die Stichwahl wieder mit Stimmgleichheit, ist der Kandidat Vorsitzender, der im vorangegangenen Wahlgang mehr Stimmen hatte.
Bestätigt anlässlich der Mitgliederversammlung am 13.12.1991