Wahlordnung

Zur Wahl des Vorstandes und Vorsitzenden der Volleyball-Sportgemeinschaft Leipzig-Nord e.V

  1. Allgemeine Richtlinien
    1. Inhalte der Wahlordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
    2. Der Vorstand und der Vorsitzende werden im abstand von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
    3. Gewählt werden kann jedes Mitglied der Volleyball-Sportgemeinschaft, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    4. Zum Vorsitzenden darf höchstens vier Wahlperioden in Folge derselbe Sportfreund gewählt werden.
    5. Die Wahl wird von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt, der aus zwei Mitgliedern besteht, die vom Vorstand benannt werden.
    6. Über Ablauf und Ergebnisse der Wahl ist vom Wahlvorstand ein Protokoll zu führen.
  2. Aufstellen der Kandidatenliste
    1. Jedes Mitglied der Volleyball-Sportgemeinschaft darf Vorschläge für Kandidatenbringen.
    2. Alle Vorschläge werden durch den Wahlvorstand gesammelt. Nach Feststellung der Bereitschaft zur Kandidatur der zu Wahl vorgeschlagenen Sportfreunde wird die Kandidatenliste aufgestellt.
  3. Wahldurchführung
    1. Anlässlich der Mitgliederversammlung erhält jedes Mitglied eine Kandidatenliste. Jeder Sportfreund kennzeichnet auf seiner Liste vier für ihn in Frage kommende Vorstandsmitglieder.
    2. Die vier Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählte Vorstandsmitglieder.
    3. Bei gleicher Stimmenzahl kommt es zur Entscheidung zwischen diesen Kandidaten
  4. Wahl des Vorsitzenden
    1. Die vier gewählten Vorstandsmitglieder bzw -falls Absatz1.4 angewendet werden muß – nur drei Vorstandsmitglieder, sind Kandidaten für die Wahl des Vorsitzenden.
    2. Jedes Mitglied gibt seine Stimme einem Kandidaten.
    3. Zur Wahl des Vorsitzendender Volleyball-Sportgemeinschaft sind 50% der Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich.
    4. Werden 50% der Stimmen im ersten Wahlgang nicht erreicht, kommt es zur Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen.
    5. Endet die Stichwahl wieder mit Stimmgleichheit, ist der Kandidat Vorsitzender, der im vorangegangenen Wahlgang mehr Stimmen hatte.

Bestätigt anlässlich der Mitgliederversammlung am 13.12.1991