Geschäftsordnung

  • Beschlossen anlässlich der Mitgliederversammlung am 20.12.1990
  • letzte Änderung anlässlich der Mitgliederversammlung am 13.12.2022

Grundsätze

Der Inhalt der Geschäftsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

Die Mitgliedschaft in der Volleyball-Sportgemeinschaft Leipzig-Nord e.V. beginnt mit dem Eintrag in die Mitgliederliste, nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages. Damit erkennt jedes Mitglied den Inhalt der Satzung und der Geschäftsordnung an.

Vorstand der Sportgemeinschaft

Der Vorstand vertritt die Gemeinschaft in der Öffentlichkeit, ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und bezieht alle Mitglieder in seine Arbeit ein.

Der Vorsitzende und die Vorstandsmitglieder der Sportgemeinschaft werden von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter des Vorsitzenden und aus zwei Vorstandsmitgliedern.

Besetzung und Aufgabenverteilung

Solveig, Geiger Vorsitzende
Marie, Hörning Vorstandsmitglied, Öffentlichkeitsarbeit
Peggy, Müller Vorstandsmitglied, Schatzmeisterin
Raimund, Maruschke  Vorstandsmitglied, Spielbetrieb, Geschäftsstelle

Kassenprüfer

Stefan Kossmann , Matthias Deutloff

Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab Geschäftsjahr 2023 für

  • erwachsene Mitglieder 120/60 Euro pro Jahr/Halbjahr
  • Schüler, Lehrlinge und Studenten 60/30 Euro pro Jahr/Halbjahr
  • Kinder/Jugend ohne Bindung an eine Sportart 20/10 Euro pro Jahr/Halbjahr

Sportler, die nicht Mitglied der Sportgemeinschaft sind und am Training teilnehmen möchten zahlen einem Beitrag von 1,- Euro je Trainingsabend.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles wird eine Mahngebühr von 2,50 Euro erhoben.

Sanktionen und Reuegelder, die durch nachweisliches Verschulden eines Mitgliedes der Gemeinschaft zu zahlen sind, können nach Beschluß der Mitgliederversammlung vom Verursacher zurückverlangt werden.